Ethische und rechtliche Fragen bei der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe

In Würde leben – In Würde sterben

Mittwoch, 15.04.2015

Von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Best Western Premier Arosa Hotel Forum 1

| Westernmauer 38, 33098 Paderborn

Sehr geehrte Damen und Herren,

jedem Menschen sollte ein Sterben in Würde ermöglicht werden. Wie das erreicht werden kann und ob Sterbehilfe dazu beitragen kann und darf, wird emotional und kontrovers diskutiert. Zum Ende des Lebens und bei sehr schweren Erkrankungen sind wir besonders auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Soll sich diese Unterstützung auf die Linderung von Schmerzen beschränken oder kann Hilfe auch die Beendigung des Lebens bedeuten? Wie selbstbestimmt sollten Sterbende oder Schwerkranke über das Ende ihres Lebens entscheiden können? Sind Vereinigungen, die Unterstützung bei der Selbsttötung anbieten, ein Problem oder birgt eine Professionalisierung auf diesem Gebiet vielleicht gar Chancen? Werden die Optionen der Palliativmedizin und –pflege ausreichend genutzt?

In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe als „Tötung auf Verlangen“ strafbar, die Beihilfe zum Suizid hingegen straflos.

Der Deutsche Bundestag hat sich vorgenommen, in dieser Wahlperiode die Sterbehilfe rechtlich neu zu regeln. Zurzeit liegen fünf verschiedene Positionspapiere vor, aus denen nun konkrete Gesetzesentwürfe entwickelt werden.

Deshalb möchten wir Sie einladen, gemeinsam mit uns und Menschen aus der Region, die sich beruflich mit Fragen des Lebens und des Sterbens beschäftigen, dieses vielschichtige Thema zu diskutieren.

Ihre Meinungen und Erfahrungen sind uns dabei für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Blienert, MdB

 

Dr. Eva Högl, MdB

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