Die Gesetze zur Stärkung der Pflege

Für eine gute und menschenwürdige Pflege

Mittwoch, 11.03.2015

Von 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr

Berufsbildungswerk

| Rummelsberg 74, 90592 Schwarzenbruck

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Pflegeversicherung hat sich als solidarische und paritätisch finanzierte Sozialversicherung bewährt. Seit 1995, dem Jahr der Einführung der Pflegeversicherung, ist die Anzahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich gestiegen. Derzeit sind rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 werden 4,36 Millionen Patienten prognostiziert. Der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen steht ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Im Jahr 2025 sollen laut Schätzungen 152.000 Fachkräfte fehlen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Pflege verbessern. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, die Leistungen der Pflegeversicherung spürbar aufzuwerten und einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Außerdem werden wir mit dem Pflegezeitgesetz die Vereinbarung zwischen Familie, Pflege und Beruf besser organisieren und mit einem weiteren Gesetz die Pflegeberufe stärken. All diese Reformschritte wollen wir in dieser Legislaturperiode umsetzen.

Das Pflegestärkungsgesetz I ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Es sieht entscheidende Verbesserungen vor: Eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und den Abbau von Unterschieden im Umgang mit körperlicher und demenzieller Erkrankung.

Darüber und über weitere Reformschritte in der Pflege möchten wir Sie informieren und Ihre Fragen beantworten. Kommen Sie mit uns ins Gespräch! Wir laden Sie herzlich dazu ein.

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

 

Martina Stamm-Fibich, MdB
Mitglied im Ausschuss für Gesundheit

 

Heike Baehrens, MdB
Mitglied im Ausschuss für für Gesundheit 

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