In Würde leben – in Würde sterben.
Sterbebegleitung
Freitag, 13.02.2015
Schloss Reinbek
| Schlossstraße 5, 21465 Reinbek
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,
im November 2014 hat der Deutsche Bundestag eine vierstündige Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung geführt. Ziel ist es, in 2015 einen gesetzlichen Rahmen zu finden, der den gesellschaftlichen, ethischen Anforderungen gerecht wird und mehr Rechtssicherheit vermittelt.
Da Sterbebegleitung nicht nur juristische und medizinische, sondern vor allem ethische Fragestellungen aufwirft, werden derzeit fraktionsübergreifend Positionen erarbeitet. Hierbei wird ein breiter gesellschaftlicher Meinungsbildungsprozess angeregt und einbezogen.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist einig darin, dass „gewinnorientierte Sterbehilfe“ inakzeptabel ist: Niemand darf durch Sterbehilfe Geld verdienen. Konsens besteht auch darüber, dass die Palliativmedizin massiv ausgebaut und gestärkt werden muss. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, um Menschen ein würdiges Lebensende zu ermöglichen.
Zudem gilt es, Rechtssicherheiten zu schaffen: Nach geltendem Recht ist es grundsätzlich erlaubt, Hilfestellung zum Suizid zu leisten. Beihilfe zum Suizid ist – wie der Suizid selbst – straflos. Allerdings untersagen einige Ärztekammern jede Form der Hilfestellung zur selbstvollzogenenen Lebensbeendigung. Das führt bei Ärzten und Patienten zu Rechtsunsicherheit und zu einer gesellschaftlich verbreiteten Angst vor einem möglichen Alleingelassenwerden.
Wir möchten Sie über den aktuellen Stand der Diskussion informieren und laden Sie ein, gemeinsam mit uns zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Dr. Nina Scheer, MdB
Prof. Dr. Karl Lauterbach, MdB