Ethische und rechtliche Fragen bei der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe

Hilfe im Sterben – Hilfe zum Sterben

Mittwoch, 11.02.2015

Von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Restaurant Zur Sudpfanne

| Oberkonnersreuther Straße 6, 95448 Bayreuth

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die Frage, wie das Sterben gestaltet und begleitet werden kann. Es gibt kontroverse Meinungen dazu, ob und wenn ja in welcher Form Sterbehilfe geleistet werden darf. Sie reichen von der Befürwortung einer Strafbarkeit jeglicher Suizidteilnahme bis zum Plädoyer für die Freigabe der Tötung auf Verlangen.

Soll Menschen ohne Chance auf Heilung eine aktive Begleitung in den Tod ermöglicht werden? Soll das Sterben palliativmedizinisch begleitet, aber nicht beschleunigt werden dürfen? Wenn Sterbehilfe möglich sein soll, unter welchen Bedingungen und von wem soll sie geleistet werden? Der Deutsche Bundestag wird 2015 über diese Fragen entscheiden. Jeder Abgeordnete muss selbst Antworten darauf finden, weil es eine reine Gewissens- und Werteentscheidung ist.

Vor der Beratung im Bundestag wollen wir uns die Zeit nehmen, mit Ihnen und Fachleuten aus Medizin, Recht und Kirche offen über die rechtlichen, ethischen und menschlichen Aspekte der Suizidbeihilfe zu diskutieren.

Der Diskussionsabend soll über den Meinungsbildungsprozess innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion informieren und auch den grundsätzlichen Umgang unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod sowie die Achtung des Lebens und den Wunsch nach Selbstbestimmung thematisieren.

Wir möchten Ihre Meinung hören und laden Sie herzlich ein, sich an der Diskussion zu beteiligen.

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

 

Anette Kramme, MdB
Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales

 

Andreas Schwarz, MdB
Mitglied der SPD- Bundestagsfraktion          

Termin Info

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