Menschenrechtliche und soziale Verantwortung von UnternehmenAuf dem Weg zu verbindlichen Regeln
Donnerstag, 05.02.2015
Reichstagsgebäude, Eingang West
Platz der Republik 1, 10117 Berlin
Sehr geehrte Gäste,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Achtung und der Schutz der Menschenrechte sind staatliche Aufgaben. Nach den UN-Leitprinzipien „Wirtschaft und Menschenrechte“ sind aber auch Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten walten zu lassen. Die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien umzusetzen. In Nationalen Aktionsplänen soll das Völkerrecht in einen Verantwortungs- und Handlungsrahmen für Staaten und Unternehmen übertragen werden.
Ein Grunddissens besteht in der Frage, ob Regeln freiwillig oder verbindlich sein sollen. Die Wirtschaft plädiert für Freiwilligkeit, die sozialdemokratische Politik und viele Nichtregierungsorganisationen setzen auf Verbindlichkeit. Oder liegt die Lösung in einem gelungenen Mix? Welche Vorgaben macht die EU? Und wie soll die Einhaltung der Regeln kontrolliert und ein Beschwerdemechanismus etabliert werden? Diese und andere Fragen beschäftigen Arbeitnehmer/innen ebenso wie mittelständische und große internationale Unternehmen – seien es Textilhersteller, Autozulieferer, Tourismuskonzerne, Handelsketten oder rohstoffverarbeitende Firmen.
Viele Unternehmen orientieren sich bereits an den OECD-Leitsätzen und den ILO-Kernarbeitsnormen. Viele andere profitieren jedoch weiterhin von ausbeuterischen Arbeits- und Produktionsbedingungen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich erfolgreiches wirtschaftliches Handeln und die Achtung sozialer und menschenrechtlicher Standards gegenseitig bedingen und stärken.
Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Frank Schwabe, MdB
Menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Dr. Bärbel Kofler, MdB
Entwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion