- Gutes und bezahlbares Wohnen -
„Die Mietpreisbremse“
Dienstag, 27.01.2015
Rathaus Charlottenburg Bürgersaal
| Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mieten steigen in vielen Städten und Regionen. Besonders davon betroffen ist auch Berlin als typische Mieterstadt. Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Lange Schlangen bilden sich vor freien Wohnungen, deren Mieten vor der Wiedervermietung noch ordentlich angehoben wurden und für die dann auch noch Maklercourtage fällig wird.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass Mieten bezahlbar bleiben und dies nun auch als eines der wichtigsten Ziele im Koalitionsvertrag verankert.
Am 1. Oktober 2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Mietpreisbremse begrenzt exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen. Vermieter dürfen in von den Ländern festgelegten Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht eingeführt. In Zukunft sollen die Kosten für Maklerdienste nicht durch den Mieter bezahlt werden müssen, sondern folgen dem Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. Das neue Gesetz soll im ersten Quartal 2015 in Kraft treten.
Damit wird ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages in die Realität umgesetzt. Der Gesetzentwurf wird gerade für Berlin zu einem wichtigen Baustein im Kampf gegen steigende Mieten und Verdrängung aus der Innenstadt.
Wir möchten Sie über das Vorhaben informieren und freuen uns auf eine spannende Diskussion und Ihre Meinung zu diesem Thema.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Swen Schulz, MdB
Dr. Johannes Fechner, MdB