Ethische und rechtliche Fragen bei der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe

Hilfe im Sterben – Hilfe zum Sterben

Donnerstag, 21.08.2014

Von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr

Vereinshaus „Hertha03“

| Onkel-Tom-Straße 52a-54a, 14169 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Lebensende stehen wir vor grundsätzlichen Fragen; wie das Sterben gestaltet und begleitet werden kann. Ob und in welcher Form Sterbehilfe geleistet werden darf, wird in Deutschland zurzeit emotional und kontrovers diskutiert. Bevor der Deutsche Bundestag im 1. Quartal 2015 über eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe beraten wird, wollen wir Sie über die bisherige rechtliche Situation und Praxis informieren und mit der gebotenen Sensibilität über rechtliche wie ethische Aspekte ins Gespräch kommen.

In der Debatte soll es deshalb um Begriffsklärungen und Dimensionen von aktiver, passiver oder indirekter Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid gehen. Aber auch palliativmedizinische Versorgung, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und die Rollen von Organisationen, die im Bereich der Sterbehilfe tätig sind, von medizinischem Personal, Verwandten und Betroffenen werden an diesem Abend thematisiert.

Aufgrund der Komplexität des Themas braucht unsere Gesellschaft Zeit, um sich mit allen Aspekten der Suizidbeihilfe – von der Achtung des Lebens bis zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen – zu befassen und in diesem Zusammenhang auch den gesellschaftlichen Umgang mit Alter, Krankheit und Tod zu thematisieren. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits mit der Diskussion begonnen und möchte Sie nun vor Ort über den Stand der Duskussion informieren und Sie einladen, sich daran zu beteiligen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Ihre Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion

Dr. Ute Finckh-Krämer, MdB       
Dr. Eva Högl, MdB

Termin Info

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