Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung

400€-Jobs: Brücke oder Sackgasse des Arbeitsmarktes?

Samstag, 08.12.2012

Von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ulmer Stuben

| Zinglerstraße 11, 89073 Ulm

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,

In den letzten Jahren hat die Anzahl der Minijobs stark zugenommen. In Branchen wie dem Gaststättengewerbe, dem Einzelhandel oder der Gebäudereinigung werden häufig sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten in mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aufgespalten. Manche Unternehmen beschäftigen inzwischen die Hälfte ihrer ArbeitnehmerInnen in Minijobs. Eine „Aufstockung" des Einkommens durch zusätzliche Bezüge von Leistungen nach SGB II wird von den Unternehmen dabei häufig einkalkuliert.

Frauen sind besonders stark von dieser Entwicklung betroffen. Zwei Drittel der Minijob-Beschäftigten sind Frauen. Mangels besserer Arbeitsangebote bleibt ihnen oft keine andere Wahl als der Minijob. Und wer meint, dass alle MinijobberInnen wenigstens ihre 400 Euro mit nach Hause bringen, irrt: Der Durchschnittsverdienst liegt bei 297 Euro.

Die gegenwärtige Bundesregierung plant dennoch, die Verdienstgrenze bei geringfügige Beschäftigung auf 450 Euro anzuheben. Die Gewerkschaftsfrauen fordern Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro für alle Beschäftigungsverhältnisse.

Die SPD-Bundestagsfraktion geht dagegen vor, dass Beschäftigte unfreiwillig auf Minijobs verwiesen werden. Häufig  werden dadurch reguläre Beschäftigungsverhältnisse vernichtet. Diesen Missbrauch werden wir bekämpfen.

Wir laden Sie herzlich ein, mit uns die Position der SPD-Bundestagsfraktion zur Sozialversicherungspflicht der sogenannten „400€-Jobs“ zu diskutieren.

 

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

 

Hilde Mattheis, MdB
Martin Gerster, MdB

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