Zwangsheirat Mitten in Deutschland?!?l

Zum Ja-Wort genötigt

Donnerstag, 31.05.2012

Von 18:00 Uhr bis 20:15 Uhr

Sumpfblume Kommunikationszentrum

| Am Stockhof 2a, 31785 Hameln

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zwangsheirat ist keine private Angelegenheit. Sie geht uns alle an. Sie findet mitten unter uns in Deutschland und in den Herkunftsländern der MigrantInnen statt.

Zahlreiche Initiativen leisten engagiert Opferhilfe und Opferbegleitung, allein im Jahr 2008 wurden von Terre des Femmes ca. 3400 betroffene und bedrohte Personen beraten, 93 % davon waren weiblich. Nahezu 30 % der Opfer sind minderjährig.

Zwangsheirat basiert auf patriachalischen traditionellen Strukturen. Sie ist inzwischen als eigener Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden, aber bietet die rechtliche Situation genügend Schutz für die Bedrohten bzw. Betroffenen?

Am 17. März 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag das „ Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-und asylrechtlicher Vorschriften“. Tatbestand und Strafandrohung sind aber seit 2005 unverändert. Einzig die Antragsfrist zur Aufhebung der Zwangsehe im BGB wurde von einem auf drei Jahre verlängert. Ein Wiederkehrrecht besteht nur, wenn das Opfer gewährleisten kann sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die BRD einfügen kann.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrem Ergänzungsantrag weitreichendere Rechte für die Opfer gefordert.

Dies möchten wir mit Ihnen diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

Gabriele Lösekrug-Möller MdB   
Vors. d. Landesgruppen Niedersachsen / Bremen der SPD-Bundestagsfraktion

Caren Marks MdB
frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

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