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Arbeitsgruppe Petitionen

Artikel 17 Grundgesetz gibt jedem das Recht, persönliche oder allgemeine Bitten und Beschwerden beim Deutschen Bundestag einzureichen. Petitionen sind die einzige Form direkter Demokratie auf der Bundesebene. Sie bieten einen einfachen Weg, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen.
z.B. 14.07.2025
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