Eine inklusive Gesellschaft gelingt nur, wenn Betroffene und ihre Interessenvertretungen von Anfang an eingebunden werden. Zusammen ist unsere Stärke – für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch sagen kann: Ich gehöre dazu
Inklusion ist ein Menschenrecht, und Barrierefreiheit nutzt der gesamten Gesellschaft. Der Gesetzentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bringt hier wichtige Verbesserungen. Damit setzen wir auch die UN-Behindertenrechtskonvention weiter um.