"Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann muss das möglich sein. Das steht außer Frage. Eine Verschlechterung der Situation der Betroffenen durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz (IPReG) darf es nicht geben.

Wir werden im parlamentarischen Verfahren entscheiden, ob und in welcher Form eine Regelung zur Intensivpflege in diesem Gesetz enthalten sein wird. Es geht um Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen. Die muss gesichert sein. Sonst werden wir einer Neuregelung nicht zustimmen.

Bei der Rehabilitation stärken wir den Grundsatz: 'Rehabilitation vor Pflege'. Wir erleichtern Patienteninnen und Patienten den Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen. Diese sollen künftig nach ärztlicher Verordnung ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse möglich sein. Das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung soll ebenfalls gestärkt werden. Zudem schaffen wir mehr Transparenz durch bundesweit einheitliche Versorgungs- und Vergütungsverträge bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation."