Pressemitteilung

Wahlrecht für Behinderte: Diskriminierung beenden

Zur Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Mit einem Antrag zur Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten setzen wir uns für eine Änderung des Wahlrechts ein. Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, steht grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger nach Artikel 38 des Grundgesetzes zu. Nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz sind allerdings bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Dieser Ausschluss vom Wahlrecht ist mit den Menschenrechtsstandards wie der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar und bedarf dringend einer politischen Neubewertung.

Wir sehen vor allem kritisch, dass alle Menschen, die einen Betreuer zur Besorgung aller Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen, automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Diese Totalbetreuung lässt jedoch keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die tatsächliche Einsichts- und Wahlfähigkeit der Betroffenen zu. Zudem ist das Betreuungsverfahren nicht darauf ausgerichtet, die Einsicht der betroffenen Person in Wesen und Bedeutung von Wahlen zu prüfen. Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Behindertenrechtskonvention jetzt endlich umgesetzt und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei Wahlen beendet werden muss.

Doch Barrierefreiheit und Inklusion im Wahlrecht müssen auch zugunsten von Analphabeten endlich geschafft werden. In Deutschland leben etwa 7,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter, die von funktionalem Analphabetismus betroffen sind. Davon können zwei Millionen nur einzelne Wörter lesen und schreiben. Sie haben zwar das Wahlrecht, können dieses aber häufig ohne fremde Hilfe nicht eigenständig ausüben. Ihnen das Wählen zu erleichtern, zum Beispiel durch eine Neugestaltung der Stimmzettel bei künftigen Bundestagswahlen, ist ein weiteres Ziel, für das wir uns mit unserem Antrag einsetzen.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
655
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