Vorschlag des Bundesinnenministers ist purer Populismus
Die Aufforderung des Bundesinnenministers, schärfer gegen Armutswanderung nach Deutschland vorzugehen, geht am Handlungsbedarf vorbei. Das geltende EU-Recht sieht eine Beschränkung der Freizügigkeit, die eine europäische Grundfreiheit ist, nur dann und nur im Einzelfall vor, wenn die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit akut gefährdet ist. Eine generelle Beschränkung der Freizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Bulgarien und Rumänien würde das Recht auf Freizügigkeit verletzen.
Statt populistischer Stimmungsmache sollte sich die Bundesregierung darum bemühen, den besonders von der Armutswanderung betroffenen Kommunen in Deutschland kurzfristige Hilfe zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollte sich die Bundesregierung stärker als bisher dafür einsetzen, dass die vorhandenen finanziellen Mittel der EU in den Herkunftsländern abgerufen werden können, um die Verhältnisse der betroffenen Menschen vor Ort zu verbessern.