Versäumt Bundesregierung die gesetzliche Regelung der Überschuldungsstatistik?
Die Bundesregierung droht eine wichtige Frist zur versäumen: Nach dem geltenden Bundesstatisitkgesetz dürfen Daten für die Überschuldungsstatistik nur bis 2010 erhoben werden. Die Bundesregierung hat bisher keine Beschlussvorlage in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, die eine Fortführung erlauben würde.
Die große Bedeutung der Daten der Überschuldungsstatistik für die Schuldnerberatung, die Ministerien und weitere Institutionen ist unbestritten. Die Kenntnisse zu Ursachen, Auslöser und Art der Schuldnerberatung sind wichtig für Prävention und Schutz sowie für Unterstützungsstrategien. Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik dienen in einzelnen Ländern als Grundlage für Zahlungen an die Schuldnerberatungsstellen. Diese Länder brauchen die erforderliche Planungssicherheit, dass die Statistik fortgeführt wird.
Sollte die Überschuldungsstatistik entfallen, fehlen wichtige Daten zur Verbraucherinsolvenz. Damit entfiele auch ein notwendiges Instrument für die EU-Strategie 2020 zur Armutsbekämpfung. Die Kosten für die dauerhafte Durchführung der Überschuldungsstatistik werden vom Statistischen Bundesamt als relativ gering eingeschätzt.
Wegen der Tatenlosigkeit der Bundesregierung droht jetzt ein politisches Mängelpaket. Denn für eine sachgerechte Beratung bleibt inzwischen wenig Zeit, sollte ein Gesetz überhaupt noch zustande kommen.