Ungarn: Demokratisch gewählte Regierung darf einen Teil der Demokratie nicht einschränken
Die ungarische EU-Ratspräsidentschaft steht unter keinem guten Stern. Regierungschef Victor Orbán versucht mit seiner 2/3-Mehrheit zu einer Alleinherrschaft zu gelangen. Die klassische Gewaltenteilung wird Schritt für Schritt ausgeschaltet: Alle wichtigen politischen Schaltstellen, wie das Verfassungsgericht oder der Generalstaatsanwalt, werden parteipolitisch mit Gefolgsleuten besetzt. In den vergangenen acht Monaten sind rund 120 Gesetze, einschließlich acht Verfassungsänderungen, im Schnellverfahren durch das Parlament verabschiedet worden. Künftig sollen Verfassungsänderungen nur mit einer 2/3-Mehrheit in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden verändert werden können. Dies entspricht nicht demokratischen Gepflogenheiten.
Europa darf nicht still zusehen. Es geht letztendlich um eine bewusste Erodierung europäischer Grundwerte. Dies ist einmalig in der Geschichte der EU. Mit dem Beitritt Ungarns 2004 ist es Teil dieser Wertegemeinschaft geworden. Doch anstatt gegenüber ihrem Parteifreund Orbán klare Kritik zu äußern, schweigt Bundeskanzlerin Merkel. Von Außenminister Westerwelle ist hierzu bislang nichts zu hören.
Mit dem in Kraft treten des neuen Mediengesetzes zu Jahresbeginn wird der gesamte Medienbereich unter die Kontrolle der regierenden Fidez-Partei von Victor Orbán gestellt. Der eingesetzte Medienrat verfügt über weitgehende Eingriffsrechte. Die Opposition ist bei der Besetzung nicht beteiligt worden. So schreibt die bestehende Verfassung vor, dass zwischen der Verabschiedung und der Unterzeichnung durch den Präsidenten eine Frist von 60 Tagen besteht, in der die Zivilgesellschaft Stellung nehmen kann. Dieses Recht wurde bewusst umgangen. In der Konsequenz wird das Grundrecht auf Meinungsäußerung derart eingeschränkt, dass eine freie unabhängige Berichterstattung künftig nahezu nicht mehr möglich sein wird.