Pressemitteilung

SPD-Vorschlag beendet das „Schwarze-Peter-Spiel“ beim Sorgerecht für Unverheiratete

Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern

Die Koalition hat es zwei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch immer nicht geschafft, einen eigenen Vorschlag zur Regelung des Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren vorzulegen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu heute einen eigenen Vorschlag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und das „Schwarze-Peter-Spiel" zwischen Vätern und Müttern beenden würde, erklärt Christine Lambrecht.

Anlässlich der ersten Beratung des Antrags der SPD "Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern" erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

 

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 wird darüber diskutiert, wie die notwendig gewordene Neuregelungen der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern ausgestaltet sein muss. Bis zur Entscheidung war die gemeinsame elterliche Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Der nichteheliche Vater hatte keine Möglichkeit, eine Zustimmungsweigerung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen.

 

Die Lösungsansätze, die seitdem diskutiert werden, zwingen nichtverheiratete Eltern zu einem "Schwarze-Peter-Spiel". Bei der Antragslösung soll der Vater dann, wenn die Mutter nicht in die gemeinsame Sorge einwilligt, beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Bei der Widerspruchslösung soll die gemeinsame Sorge beider Elternteile ab Geburt an bestehen und die Mutter muss widersprechen, wenn sie nicht einverstanden ist. Streit der Eltern ist bei beiden Ansätzen programmiert. Und das Schlimmste ist, dass das Kindeswohl aus dem Blickfeld gerat.

 

Der SPD-Vorschlag stellt das Kindeswohl daher in den Mittelpunkt und beendet dieses "Schwarze-Peter-Spiel". Leitgedanke des Vorschlags ist, dass es in der Regel für ein Kind das Beste ist, wenn sowohl Mutter und Vater sich um das Kind kümmern und die Sorge gemeinsam wahrnehmen. Der Vorschlag zielt darauf ab, dass so viele Eltern wie möglich die gemeinsame Sorge ausüben.

 

Eltern sollen in Zukunft bereits bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes eine gemeinsame Sorge erklären können. Wenn die Eltern sich nicht einig sind, müssen sie sich nach dem SPD-Vorschlag innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Jugendamt äußern. Dieses wirkt im persönlichen Gespräch mit den Eltern auf eine einvernehmliche Lösung hin. Erst wenn durch Mitwirkung des Jugendamts eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden kann, stellt es beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge, ohne dass es eines Antrags durch die Eltern bedarf. Die Mutter muss also nicht einem gemeinsamen Sorgerecht widersprechen, wie in einigen Vorschlägen vorgesehen, oder allein der Vater einen Antrag stellen.

 

Die Koalition hat es zwei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht geschafft, einen Vorschlag vorzulegen. Die im Koalitionsausschuss vereinbarten Eckpunkte von Schwarz-Gelb zielen auf eine Antragslösung ab, bei der der Vater   wenn die Mutter die Zustimmung verweigert   einen Antrag stellen muss. Wenn die Mutter der Stellungnahme nicht nachkommt oder keine kindeswohlrelevanten Gründe geltend machen kann, soll das Familiengericht die Entscheidung über die Sorge treffen - und zwar ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern. Eine solch weitreichende Entscheidung im Sorgerecht ohne Beteiligung der Betroffenen und ohne frühzeitige Beratung durch kompetente Stellen ist unverantwortlich und beachtet nur unzureichend die möglichen schwerwiegenden Auswirkungen für das betroffene Kind.

 

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  • 17. Wahlperiode
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483
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