Pünktlich zum 20. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die Bundesregierung heute notwendige Änderungen des wichtigsten Gesetzes für den Diskriminierungsschutz vorgelegt. Das Gesetz setzt EU-Vorgaben um, schließt Schutzlücken und erleichtert die Geltendmachung von Ansprüchen, sagen Lindh und Esken.