Heute hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf für das Erste Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes debattiert. Mit dem Gesetz sollen nationale Regelungen an die EU-Verordnung 2019/880 angepasst und Unschärfen im bestehenden Gesetz beseitigt werden. Es muss darum gehen, Kulturgutschutz als kollektives Gedächtnis zu stärken und den Zugang für nachfolgende Generationen zu sichern, sagt Martin Rabanus.