Pressemitteilung

SPD engagiert sich weiterhin für Verlässlichkeit im Urheberrecht für Bildungseinrichtungen

Anlässlich der 2./3. Lesung zum Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zur erneuten Befristung des Paragrafen 52a Urhebergesetz erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel:

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben beim Thema Paragraf 52a Urheberrecht billigend die Rechtssicherheit für Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen der Wissenschaft aufs Spiel gesetzt. So hat sie den von der SPD-Bundestagsfraktion bereits vor der Sommerpause eingereichten Gesetzentwurf zur dauerhaften Entfristung des Paragraf 52a Urheberrecht mit ihrer Mehrheit abgelehnt, ohne aber selbst eine tragbare Lösung zu präsentieren.

Der besagte Paragraf des Urheberrechts, der es ermöglicht, kleine Teile eines veröffentlichten Werkes in Unterricht an Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zugänglich zu machen, ist nur bis zum Ende des Jahres befristet. Sollte die Befristung auslaufen, droht den betroffenen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen Rechtsunsicherheit. Diese Situation gilt es unter allen Umständen abzuwenden, damit der Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland keinen Schaden nimmt.

Um Schlimmeres zu verhindern hat die SPD-Bundestagsfraktion dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition, der eine erneute Befristung um zwei Jahre vorsieht, zugestimmt. Denn sollten die Koalitionsfraktionen keine eigene Mehrheit zustandebringen, müsste der Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland hierfür teuer bezahlen.

Dennoch wird sich die SPD-Bundestagsfraktion auch künftig mit vollem Elan dafür einsetzen, dass im deutschen Urheberrecht eine verlässliche und dauerhafte Wissenschaftsschranke verankert wird.

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  • 17. Wahlperiode
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