Pressemitteilung

SPD-Bundestagsfraktion fordert Sofortprogramm zum Klimaschutz durch die Landwirtschaft

Zum SPD-Antrag "Herausforderung Klimawandel - Landwirtschaft 2050" erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Waltraud Wolff:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrer Fraktionssitzung den Antrag "Herausforderung Klimawandel - Landwirtschaft 2050" beschlossen. Waltraud Wolff erläutert ihn.

 

Es ist Zeit zu handeln. Neben einem Sofortprogramm, das die größten Treibhausgasquellen der Landwirtschaft schließt, brauchen wir eine umfassende Minimierungsstrategie.

 

Unsere Klimaschutzpolitik zielt darauf ab, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens zwei Grad Celsius zu begrenzen. Selbst dieser Anstieg wird erhebliche Auswirkungen auf Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft haben. Deswegen muss gerade die Agrarpolitik auf das Erreichen der Klimaziele drängen. Dazu gehört auch, den Beitrag dieses Wirtschaftssektors an den gesamten Treibhausgasemissionen ehrlich zu benennen und notwendige Maßnahmen zur Reduzierung der durch Nahrungsmittel- und Biomasseproduktion induzierten Emissionen zu ergreifen.

 

Landwirtschaftliche Produktion ist heute nicht klimaneutral. Die Trockenlegung von Sümpfen und Mooren zur landwirtschaftlichen Nutzung, die Abholzung von tropischen, subtropischen und borealen Wäldern, der Umbruch von Grünland und Brachflächen, der intensive Ackerbau mit engen Fruchtfolgen und Monokulturen, der starke Einsatz von synthetischen Düngemitteln und die intensive Tierhaltung tragen nachweislich zum Klimawandel bei.

 

Um die größten Treibhausgasquellen der Landwirtschaft zu schließen ist ein Sofortprogramm notwendig:

  • Wir brauchen eine flächendeckende Genehmigungspflicht für jeglichen Umbruch von Grünland und ein generelles Umbruchverbot auf feuchten und anmoorigen Standorten.
     
  • Die Düngeverordnung ist zu verschärfen und die Stickstoffüberschüsse sind auf 50 kg N/ha zu begrenzen. Gleichzeitig muss die Düngemittelverordnung konsequent angewandt, die Einhaltung kontrolliert und Verstöße mit wirksamen Sanktionen versehen werden.
     

Zwingend ist weiterhin auch für die Landwirtschaft eine Festlegung konkreter Reduktionsziele und die Einbeziehung der Landwirtschaft in das Regime zur Minderung von Treibhausgasen.

 

 

 

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  • 17. Wahlperiode
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