Tagtäglich gibt es eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die zu unnötigen Quälereien von Tieren führen. So erleiden zum Beispiel ein Prozent der Schweine (etwa 500.000 Tiere) im Jahr und vier bis sieben Prozent der Rinder vor und während des Schlachtens furchtbare Qualen, weil die Betäubung fehlgeschlagen oder nicht lange genug angehalten hat. Auch das vorgeschriebene vollständige Ausbluten der Tiere ist nicht immer gewährleistet.

Das ist ein eklatanter Verstoß gegen unser Tierschutzgesetz. Es verbietet betäubungsloses Schlachten von Tieren, die Tierschutz-Schlachtverordnung sieht strenge Kontrollen vor. Ursachen sind die Entwicklungen in Schlachthöfen: Massenschlachtungen von bis zu 1500 Schweinen in der Stunde aufgrund hoher Taktzahlen, ungenügende Qualifikation des Personals, Arbeitsüberlastung - zu Lasten der Beschäftigten - und mangelnde beziehungsweise schlecht durchgeführte Kontrollen.

Die Missstände in Schlachthäusern gehen auch zu Lasten der Verbraucher. Die Qualität des Fleisches leidet durch mangelhaftes Ausbluten. Bundesministerin Aigner bestätigt, dass "die betrieblichen Zustände "gegen Recht und Gesetz" verstoßen. Reagieren will sie nicht. Stattdessen verweist sie auf die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Die EU-Verordnung, die strengere Vorschriften in Schlachthöfen vorschreibt, muss von den Mitgliedsstaaten bis 2013 umgesetzt werden. Das reicht nicht. Vielmehr ist umgehendes Handeln gefordert. Darüber war man sich in der heutigen Ausschusssitzung über alle Fraktionen hinweg einig. Daher fordern wir die Bundesregierung nachdrücklich auf, die verschärften Vorgaben der EU sofort umzusetzen und die für Kontrollen zuständigen Länder zu verpflichten, diese auch durchzuführen.