Pressemitteilung

Regierungspläne bedeuten unnötige Einschränkungen von Mieterrechten

Zu den Plänen der Bundesregierung, Rechte von Mietern bei energetischer Sanierung ihrer Wohnung einzuschränken, erklären die rechtspolitische Sprecherin Christine Lambrecht und der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol:

Die Bundesregierung hat angekündigt, das Mietrecht zu novellieren. Dabei zeichnet sich ab, das Mieter mehr Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten der Mietminderung bei energetischer Gebäudesanierung hinnehmen müssen. Das diese Pläne Mieter unnötig belasten und einschränken, erklären Christine Lambrecht und Sören Bartol.

 

Das Mietminderungsrecht ist das Mittel von Mietern, ihre Vermieter zu zügiger Modernisierung anzuhalten. Eine Streichung dieses Rechts würde Mieter nur unnötig langen Baumaßnahmen aussetzen. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung. Vermieter haben Vorteile von energetischer Sanierung. Sie können unter anderem die Kosten über die Jahre auf Mieter umlegen. Innerhalb der Sanierungsphase ist die Tauglichkeit der Mietwohnung jedoch eingeschränkt, deshalb müssen Vermieter Mietminderungen in Kauf nehmen.

 

Sonderregelungen für Mietminderung im Falle energetischer Gebäudesanierung sind zudem in der Realität nicht umzusetzen. Grundlegende Modernisierungen bestehen aus einem Mix aus Instandhaltung, energetischer Sanierung und sonstiger Sanierung. Die Pläne der Bundesregierung würden eine Welle an Klagen vor unseren ohnehin überlasteten Gerichten auslösen.

 

Die aus Kreisen der CDU vorgeschlagene Frist von drei Monaten, in denen Mieter die Miete bei energetischer Modernisierung nicht mindern können sollen, sind ein willkürlich gewählter Zeitraum. Je nach Art der Sanierungsmaßnahmen kann auch diese Zeit unverhältnismäßig lang sein und eine nicht zu akzeptierende Härte für Mieter.

 

Das bestehende Mietrecht hat sich bewährt, es ist gerecht und sozial ausgewogen. Dies gilt auch bei Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Es gibt keinen Grund, an den bestehenden Regelungen zu rütteln.

 

Presseberichten zufolge plant das Bundesjustizministerium, Mietern das Recht zu nehmen, ihre Miete bei Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung zu kürzen.

 

 

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