Neuordnung der Rundfunkgebührenfinanzierung ist notwendig und möglich
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Vorschläge des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof zur Neuordnung des Rundfunkgebührenmodells. Sie sind eine wichtige Grundlage für die weitere Diskussion zur Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung. Das Gutachten skizziert den auch seitens der SPD immer wieder angemahnten dringenden Reformbedarf bei der Rundfunkgebührenfinanzierung, erklären Siegmund Ehrmann und Martin Dörmann.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Vorschläge des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof zur Neuordnung des Rundfunkgebührenmodells. Sie sind eine wichtige Grundlage für die weitere Diskussion zur Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung. Das Gutachten skizziert den auch seitens der SPD immer wieder angemahnten dringenden Reformbedarf bei der Rundfunkgebührenfinanzierung.
Die SPD hat sich sehr früh für eine behutsame Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit unter Berücksichtigung europarechtlicher (beihilferechtlicher) und abgabenrechtlicher Vorgaben ausgesprochen. Voraussetzung für die Umstellung des Modells der Rundfunkfinanzierung sind aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die langfristige Gebührensicherheit und eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz, die Aufkommensneutralität des durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellten Finanzbedarfs, der zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist, die weitere Einbeziehung der Wirtschaft, die Verringerung des Kontrollbedarfs und ein angemessener Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten.
Das heute vorgelegte Gutachten bestätigt diese Position und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung von einer gerätebezogenen Gebühr auf einen haushalts- und betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich, abgabenrechtlich und auch europarechtlich geeignet, zulässig und wünschenswert ist. Damit bietet das Gutachten eine wichtige Grundlage für die weiteren Beratungen der Länder zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung. Aus Sicht der SPD ist an der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr festzuhalten, denn die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen muss. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass auch die neue Rundfunkgebühr den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten deckt, der zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist.