Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:

Mit der Einigung im EU-Verkehrsministerrat für bessere Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern in Europa ist ein wichtiger Schritt getan. Als nächstes folgen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

„Bei den weiteren Verhandlungen im Europaparlament und mit der Kommission muss die Richtung beibehalten werden: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, reguläre wöchentliche Ruhezeit nur außerhalb des Lkws und Pflicht zum elektronischen Tachograf. Damit folgen die EU-Verkehrsministerinnen und -minister den seit vielen Jahren vertretenen Positionen der SPD-Bundestagsfraktion: Der Wettbewerb im europäischen Transportgewerbe darf nicht auf den Schultern der Fahrerinnen und Fahrer ausgetragen werden. Es sind aber noch viele Fragen offen.

Zu zentralen Aspekten des internationalen Straßengütertransports hat der EU-Verkehrsministerrat gute Ansätze präsentiert: Für Fahrerinnen und Fahrer sollen die Mindeststandards zu Lohn und Sozialbedingungen des Landes gelten, in dem sie arbeiten. Ausgenommen bleibt der reine Im- und Export.

Die reguläre wöchentliche Ruhezeit darf nicht in der Fahrerkabine verbracht werden. Zudem müssen die Fahrer spätestens in der vierten Woche nach Hause kommen. Sozialdumping, Nomadentum und überfüllten Parkplätzen kann damit begegnet werden. Bei internationalen Transporten wäre die Rückkehr nach der dritten Woche für viele ein Gewinn. Für rein nationale Transporte sollte der geltende Zwei-Wochen-Zeitrahmen festgeschrieben bleiben.

Der intelligente Tachograf wird ab 2024 die Kontrolle der Sozialvorschriften erheblich verbessern. Unabdingbar ist, dass die Tachografenpflicht auch auf die kleinen Transporter ab 2,4 Tonnen ausgeweitet wird. Begleitet werden muss die Digitalisierung von einer europaweit vernetzten Dateninfrastruktur und geteiltem Zugriff für die Kontrollbehörden.“