Der Deutsche Bundestag will allen Opfern von Misshandlungen wirksam, gleichermaßen und diskriminierungsfrei helfen. Dieses wichtige Signal sendet der interfraktionelle Antrag an die ehemaligen Heimkinder. Bereits zum 1. Januar 2012 soll mit der Entschädigung der Opfer begon­nen werden können, erklärt Marlene Rupprecht.

 

Der Deutsche Bundestag erkennt Leid und Unrecht an, das ehemaligen Heimkindern in der alten Bundesrepublik und in der DDR widerfahren ist und bedauert dies zutiefst. Der Deutsche Bundestag will allen Opfern von Misshandlungen wirksam, gleichermaßen und diskriminierungsfrei helfen. Dieses wichtige Signal sendet der interfraktionelle Antrag an die ehemaligen Heimkinder.

 

Bereits zum 1. Januar 2012 soll mit der Entschädigung der Opfer begonnen werden können. Entsprechend den Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig einen Fonds oder eine Stiftung mit einer Finanzierung von 120 Millionen Euro ins Leben rufen. 100 Millionen Euro sind für Folgeschäden der Heimerziehung, 20 Millionen Euro für den Rentenersatzfonds vorgesehen. Der Runde Tisch hat das Leid und Unrecht ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik behandelt und Lösungsvorschläge unterbreitet, die mit dem interfraktionellen Antrag nun umgesetzt werden.

 

Unrecht und Leid erlitten Kinder und Jugendliche in Heimen, Behinderteneinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Bundesrepublik sowie in der ehemaligen DDR. Dieses Leid muss aufgearbeitet und rehabilitiert werden. Alle Opfergruppen müssen einen gleichwertigen Zugang zu Beratung, materiellen und finanziellen Hilfen haben.