Pressemitteilung

Landkreis statt Salzstock – Sachverständige bestätigen politische Willkürentscheidung für Gorleben

Zur heutigen Sachverständigen-Anhörung im 1. Untersuchungsausschuss Gorleben erklärt die Obfrau der SPD-Bundestagsfraktion Ute Vogt:

Der Sachverständige Dr. Möller brachte gleich zu Beginn seiner Ausführungen die Debatte über die Standortwahl für Gorleben auf den Punkt: „Es zählte der Landkreis, nicht der Salzstock. Das heißt: Politik statt Geologie, erklärt Ute Vogt.

 

Die Befragung der Sachverständigen Henning Rösel und Dr. Detlev Möller haben bislang folgendes ergeben:

  1. Der Sachverständige Dr. Möller brachte gleich zu Beginn seiner Ausführungen die Debatte über die Standortwahl für Gorleben auf den Punkt: "Es zählte der Landkreis, nicht der Salzstock. Das heißt: Politik statt Geologie. Möller führte weiter aus, dass das Tagebuch des ehemaligen Landesministers Walther Leisler Kiep eindeutig zeige, dass die Entscheidung für Gorleben feststand, bevor Wissenschaftler und Experten gehört wurden.
     
  2. Der Sachverständige Rösel stellte fest, dass die Bundesregierung den Standort Gorleben nicht als 1. Wahl favorisiert habe. Es habe "große Bedenken" gegeben.
     
  3. Rösel bestätigte ebenfalls, dass der Bau der Schächte des sogenannten Erkundungsbergewerks Gorleben seit Beginn so vorgenommen wurde, wie es für ein Endlager notwendig war. Das war keine Erkundung, sondern der Beginn des Endlagerbaus. Den Vorwurf eines "Schwarzbaus" konnte Rösel damit nicht entkräften.
     
  4. Beim Thema Eigentumsrechte wurde festgestellt, dass die Erkundung nicht an Hand geologischer Gesichtspunkte vorgenommen werden konnte, sondern entlang vorhandener Eigentumsrechte (Salzrechte) vorgenommen werden musste. Es gibt etwa 130 Eigentümer oberhalb des Gorlebener Salzstocks. Wenn Eigentümer kein vertraglich geregeltes "Nutzungsrecht" mit der Betreibergesellschaft abgeschlossen haben, wird um ihr Grundstück "herumerkundet". Laut Aussage der rechtlichen Sachverständigen Rösel ist eine Enteignung von Eigentümern nach heutigem Recht nicht mehr möglich.
     
  5. In Gorleben wurden bereits 1977 bei der Planfeststellung Anträge nach Bergrecht und Atomgesetz gestellt. Nach dem Sachverständigen Rösel war der Antrag nach Atomgesetz fachlich notwendig und "zwingend geboten". Das Atomgesetz wird heute - vom aktuellen Umweltminister Norbert Röttgen - bewusst umgangen, um eine Bürgerbeteiligung auszuschließen.
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