Pressemitteilung

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Rosinenpickerei zugunsten der privaten Wirtschaft

Zur heutigen Beratung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Bundesrat erklären der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit folgte die Mehrheit der Bundesländer der Ansicht von SPD-Bundestagsfraktion, Verdi, Umweltverbänden, zahlreichen Kommunen und öffentlich-rechtlichen Entsorgern, dass das Gesetz in seiner vorliegenden Version weiterhin die kommunale Zuständigkeit gefährde. Trotz geringer Verbesserungen in letzter Minute wird über die Zulassung gewerblicher Sammlungen weiterhin Rosinenpickerei zugunsten der privaten Wirtschaft ermöglicht.

Auch umweltpolitisch bleibt der Entwurf weit hinter den Möglichkeiten zurück. Im nun anstehenden Vermittlungsverfahren muss sichergestellt werden, dass die kommunale Zuständigkeit für die Hausmüllentsorgung erhalten bleibt. Dazu muss die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel entfallen und die Definition der gewerblichen Sammlung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst werden. Nur so ist eine ressourcenschonende Abfallwirtschaft mit fairen Preisen und gutem Service für die Bürger und fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer möglich.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
1435
Arbeitsgruppen
Abgeordnete
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