Kinderregelsätze: Koalition missachtet Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Mit dem Haushaltsentwurf entlarvt die Bundesregierung sich selbst: Während bislang gebetsmühlenartig behauptet worden ist, dass weder über die Höhe noch die Struktur der Regelsätze eine Aussage möglich sei, da die Auswertung der notwendigen "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008" noch im vollen Gange sei, werden nun offensichtlich Nägel mit Köpfen gemacht. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu vermuten, dass nach der finanzpolitischen Festsetzung von 480 Millionen Euro die Auswertung der Daten nun auch zu einem Ergebnis gelangen wird, dass eine Erhöhung der Regelsätze in dieser Größenordnung für richtig erklärt.
Mit anderen Worten: Die Bundesregierung handelt bewusst verfassungswidrig, indem sie die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, in einem transparenten und sachgerechten Verfahren die Bedarfe realitätsgerecht zu ermitteln, außer acht lässt. Die Bundesregierung muss daher endlich den konkreten Auftrag, den das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Statistischen Bundesamt zur Auswertung der Rohdaten der EVS 2008 erteilt hat, offen legen, damit eine ehrliche gesellschaftliche Debatte möglich ist.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerade für Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen, ist ein geschlossenes Konzept unter Beteiligung der Länder und Kommunen notwendig: Nicht nur die Regelleistungen, sondern auch die Bedarfe für Bildung und soziale Teilhabe müssen hier berücksichtigt werden.
Dabei gilt, dass sogenannte "Gutschein-Lösungen" wegen der regional und individuell unterschiedlichen Bedarfe sowie wegen des damit verbundenen bürokratischen Aufwands in der Regel ungeeignet sind, eine bedarfsgerechte und effiziente Leistungsgewährung zu ermöglichen. Stattdessen brauchen wir einen Ausbau der kommunalen Infrastruktur und die nicht-stigmatisierende Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen vor Ort, um so gleichzeitig Bedarfsgerechtigkeit als auch die Wahrung der Autonomie der Leistungsempfänger zu erreichen. Und: In einer "Nationalen Bildungskonferenz" von Bund und Ländern müssen verbesserte Standards für alle Kinder und Jugendlichen vereinbart werden.