Im Petitionsausschuss fordert die SPD die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Das Petitionsrecht ist nicht nur ein persönliches Beschwerderecht, es ermöglicht auch, Bitten zur Gesetzgebung an das Parlament heranzutragen. Dieses Recht haben mehrere Menschen in Anspruch genommen und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gefordert. Dass die SPD die Forderung im Petitionsausschuss unterstützt, ist selbstverständlich.

Kinderrechte im Grundgesetz sind längst überfällig. Eine solche Verfassungsänderung würde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhelfen und für kindgerechte Lebensbedingungen sorgen muss. Wir fordern auch, dass die Meinung von Kindern in den sie betreffenden Angelegenheiten berücksichtigt wird.

Wir wollen jedem Kind das Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit zusichern, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die Petenten haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz Kinder - bis jetzt - nicht als Träger eigener Rechte nennt. Die SPD will dies ändern. Der Staat muss auch in der Verfassung verpflichtet werden, Kinder zu schützen und zu fördern sowie kindgerechte Lebensbedingungen schaffen.

Die Union und die FDP waren leider nicht gewillt, das Anliegen der Petition zu unterstützen. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar.