Händler zur Rücknahme von ausgedienten Elektrokleingeräten verpflichten
Das Europäische Parlament hat bei der Novelle der Elektroaltgeräterichtlinie eine Rücknahmepflicht der Händler für gebrauchte Elektrokleingeräte durchgesetzt. Diese Rücknahmepflicht muss aus Gründen der Verbraucherfreundlichkeit schnellstens in Deutschland umgesetzt werden, fordert Gerd Bollmann. Freiwillige Rücknahmesysteme der Wirtschaft sind zwar zu begrüßen, reichen auf Dauer aber nicht aus.
Die Einrichtung freiwilliger Rücknahmesysteme für Elektrokleingeräte ist zu begrüßen. Grundsätzlich reichen aber freiwillige Rücknahmesysteme nicht aus.
Die Entsorgungsstatistiken zeigen, dass viele Elektrokleingeräte weiterhin im Restmüll landen. Der Weg zum Recyclinghof oder zu freiwilligen Rücknahmestellen ist zu weit oder zu umständlich. Aus diesen Gründen hat das Europäische Parlament bei der Novelle der Elektroaltgeräterichtlinie eine Rücknahmepflicht der Händler für gebrauchte Elektrokleingeräte durchgesetzt. Diese Rücknahmepflicht muss aus Gründen der Verbraucherfreundlichkeit schnellstens in Deutschland umgesetzt werden. Darüberhinaus ist auch die Wiedergewinnung seltener Rohstoffe nur durch eine weitestgehende Rückgabe und durch Recycling der Elektrokleingeräte möglich.