Pressemitteilung

Grauer Kapitalmarkt: Brüderle führt Schäuble und Aigner am Nasenring durch die Manege

Zur Einigung zwischen Bundesfinanzminister Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Brüderle über die künftige Regulierung des Grauen Kapitalmarkts erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Minister Brüderle hat sich beim Grauen Kapitalmarkt gegen die Kabinettskollegen Schäuble und Aigner durchgesetzt - im Sinne der Finanzdienstleister und gegen die Verbraucher. Nur mit wirksamer Aufsicht auch über die rund 80.000 freien Anlagevermittler gibt es Verbraucherschutz. Brüderle übergibt die Aufsicht an die Gewerbeaufsichtsämter, die allerdings völlig überfordert sind. Einzig sinnvoll wäre die Aufsicht durch die BaFin gewesen, wie die Sozialdemokraten es wollten, sagt Carsten Sieling.

 

Bundeswirtschaftsminister Brüderle hat sich mit Unterstützung der gewerblichen Finanzdienstleister innerhalb der Bundesregierung auf ganzer Linie durchgesetzt. Zwar sollen anlegerschützende Bestimmungen in die Gewerbeordnung übernommen werden, doch die Aufsicht für den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarkts bleibt bei den Gewerbebehörden. Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble, diese Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen, ist damit vorläufig gescheitert.

 

Die heutige Einigung ist nicht zuletzt eine Ohrfeige für Bundesverbraucherministerin Aigner. Noch im Dezember 2010 lehnte sie mit Unterstützung der Landesverbraucherminister die gewerberechtliche Lösung ab und forderte großspurig, die Finanzaufsicht bei der BaFin zu konzentrieren. Offensichtlich haben weder dieser Vorschlag noch die Ministerin in der Ressortabstimmung eine Rolle gespielt.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin für eine Regulierung des Grauen Kapitalmarkts einsetzen, die den Ansatz des Bundesfinanzministeriums weiterentwickelt, den Vertrieb der Graumarktprodukte der Aufsicht der BaFin zu unterstellen. Berechtigten Interessen der gewerblichen Finanzdienstleister ist durch eine eingeschränkte Anwendung des Kreditwesengesetzes Rechnung zu tragen. Andernfalls bliebe das von der Bundesregierung versprochene einheitlich hohe Anlegerschutzniveau eine Fiktion. Denn nur mit einer wirksamen Aufsicht auch über die rund 80.000 freien Vermittler lässt sich Verbraucherschutz bei der Anlageberatung und -vermittlung in Deutschland sicherstellen. Die Gewerbeaufsichtsämter in Deutschland sind mit dieser Aufgabe personell überfordert.

 

Bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzpolitiker der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, die erkennbar Sympathie für eine "KWG-Light-Lösung" hegen, noch nicht endgültig mit der geplanten gewerberechtlichen Regelung abgefunden haben. Bisweilen aber führen die Vertreter der FDP Finanzminister Schäuble und Verbraucherministerin Aigner am Nasenring durch die Manege. Die Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben dabei wieder einmal auf der Strecke.

 

 

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
184
Arbeitsgruppen
Abgeordnete
Themen
Download