Glückwunsch an Emmely, Glückwunsch an alle Arbeitnehmer
Glückwunsch an Emmely, Glückwunsch an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir freuen uns, dass das Bundesarbeitsgericht mit der heutigen „Emmely“-Entscheidung die Gelegenheit zu einer Kurskorrektur genutzt hat. Alte Zöpfe müssen manchmal abgeschnitten werden. Die in der Wissenschaft und den Medien geäußerte Kritik an der herrschenden Rechtsprechung ist offenbar angekommen. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, die Initiative zu ergreifen, erklärt Anette Kramme.
Glückwunsch an Emmely, Glückwunsch an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir freuen uns, dass das Bundesarbeitsgericht mit der heutigen "Emmely"-Entscheidung die Gelegenheit zu einer Kurskorrektur genutzt hat. Alte Zöpfe müssen manchmal abgeschnitten werden. Die in der Wissenschaft und den Medien geäußerte Kritik an der herrschenden Rechtsprechung ist offenbar angekommen.
Die Supermarktkassiererin darf wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil der Schaden nur gering sei und überdies das verlorene Vertrauen gegenüber der Arbeitnehmerin wiederhergestellt werden könne.
Das Bundearbeitsgericht liegt mit seiner neuen Rechtsprechung inhaltlich nahe an der Regelung, die die SPD im Februar 2010 als erste Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen hat. Eine entsprechende Gesetzesinitiative unterstützen mittlerweile 38 namhafte Wissenschaftler (siehe Komitee "Solidarität mit Emmely"). Es wäre nur naheliegend, die neue Rechtsprechungslinie nun auch gesetzlich klarzustellen.
Zur Aussage der Anwältin der Arbeitgeberseite, eine Ehe sei "leichter zu beenden als ein Arbeitsverhältnis", ist zu sagen: Eine Ehe findet im Idealfall auf Augenhöhe statt, während es in den meisten Arbeitsverhältnissen ein Machtungleichgewicht gibt. Gerade deshalb ist es Aufgabe des Arbeitsrechts, den meist schwächeren Arbeitnehmer zu schützen.
Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, die Initiative zu ergreifen.
Kündigungen von Arbeitnehmern wegen Bagatelldelikten sind ungerecht.
- Das gesamte Zivilrecht wird vom Grundsatz beherrscht, dass zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, bevor die Kündigung ergehen kann.
- Anders als im Arbeitsrecht ist der Wert der Sache bei Diebstahl und Unterschlagung nicht bedeutungslos für die Rechtsfolgen. Delikte mit einem Wert von unter 50 Euro werden als unerheblich angesehen und regelmäßig eingestellt.
- Im Disziplinarrecht für Beamte ist der Wert der Sache ebenfalls entscheidend für die Rechtsfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht meint, bei Bagatelldelikten auf eine vertrauenserhaltende Hemmschwelle des Arbeitnehmers gegenüber größeren Wert schließen zu können. Darum ist eine Entfernung aus dem Dienst ausgeschlossen.
- Großzügig sind die Gerichte, wenn es um Geschäftsführer geht. Hier reichen aus höhere Werte nicht für eine Kündigung aus.
- Nicht nachvollziehbar ist, dass bei einer Sachbeschädigung oder bei einem Zuspätkommen eines Arbeitnehmers, also bei Tatbeständen, die zu weitaus höheren Schäden für den Arbeitgeber führen können und auch das Vertrauensverhältnis betreffen, regelmäßig zunächst eine Abmahnung erforderlich ist.
Wir fordern die Bundesarbeitsministerin auf, Gerechtigkeit zu schaffen.