Die Bundesregierung hat im Haushalt nicht genügend Vorsorge zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils getroffen. Jetzt soll über die Höhe der Regelsätze offensichtlich im Koalitionsausschuss der schwarz-gelben Bundesregierung wie auf einem Basar gefeilscht werden. Das widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber aufgetragen hat, in einem transparenten und sachgerechten Verfahren alle existenznotwendigen Aufwendungen nach dem tatsächlichen Bedarf zu bestimmen. Die Regelsätze müssen sich nach dem Bedarf richten und dürfen nicht nach Kassenlage ausgehandelt werden.
Es kann auch nicht sein, dass die Bundesregierung den Langzeitarbeitslosen und ihren Familien auf der einen Seite ein paar Euro mehr gibt, um das Geld auf der anderen Seite bei den Mitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik wieder einzukassieren. Damit wird Langzeitarbeitslosen die Chance genommen, wieder einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bekommen.
Klar ist: Durch die Reform steigt der Druck auf die Bundesregierung, einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen. Das Lohnabstandsgebot kann nur eingehalten werden, wenn man für einen gesetzlichen Mindestlohn sorgt, und sicherlich nicht, indem man das Existenzminimum politisch herunter rechnet.
Selbstverständlich werden Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weder im Bundestag noch im Bundesrat einer verfassungswidrigen Lösung zustimmen.