Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geht zulasten der Kommunen
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen haben ebenso wie Bürgermeister und Geschäftsführer der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetriebe verdeutlicht, dass der Entwurf der Bundesregierung zulasten der Kommunen und Bürger geht. Insbesondere die geplante Ausweitung gewerblicher Sammlungen führt in letzter Konsequenz zu steigenden Abfallgebühren.
Der Gesetzentwurf ermöglicht gewerbliche Sammlungen in dauerhaften Strukturen. Nach Ansicht der kommunalen Seite sind die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zum Verbot gewerblicher Sammlungen rein theoretischer Natur.
In der Praxis würden sich die privaten Entsorger die gewinnbringenden Teile des Hausmülls herauspicken und die Kommunen müssten den Restmüll teuer beseitigen. Auch das Argument, dies sei europarechtlich notwendig, wird abgelehnt. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner stellte eindeutig klar, dass eine Beschränkung der gewerblichen Sammlungen, wie es das oberste deutsche Verwaltungsgericht 2009 festgelegt hat, europarechtskonform ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion teilt diese Auffassung. Die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen ist Daseinsvorsorge und gehört in die Zuständigkeit der Kommunen.