Pressemitteilung

Entwicklungsmöglichkeiten für Private und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf allen Übertragungswegen sichern

Anlässlich von Forderungen von Unionspolitikern nach einem "Mediengipfel" zur geplanten "Tagesschau"-Applikation für Smartphones erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Die Kritik von Unionspolitikern an dem Vorhaben der ARD, eine Tagesschau-Applikation für Smartphones anbieten zu wollen, ist vordergründig und überzogen. Die medienpolitische Herausforderung ist es, sowohl die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die von Privaten zu ermöglichen. Beide müssen mit ihren Angeboten dem geänderten Mediennutzungsverhalten gerade der jüngeren Menschen Rechnung tragen, erklären Siegmund Ehrmann und Martin Dörmann.

 

Die Kritik von Unionspolitikern an dem Vorhaben der ARD, eine Tagesschau-Applikation für Smartphones anbieten zu wollen, ist vordergründig und überzogen. Unstreitig ist doch, dass auch die Angebote der privaten Anbieter ihre Marktchancen finden müssen. In einer sich stark verändernden Medienlandschaft sind auch private Medienanbieter darauf angewiesen, neue Übertragungswege kommerziell nutzen zu können. Die medienpolitische Herausforderung ist es, sowohl die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die von Privaten zu ermöglichen. Beide müssen mit ihren Angeboten dem geänderten Mediennutzungsverhalten gerade der jüngeren Menschen Rechnung tragen. Eine Schwarz-Weiß-Diskussion hilft nicht weiter und wird den komplexen Fragestellungen nicht gerecht. Die duale Rundfunkordnung gilt es in beiden Aspekten zu berücksichtigen. Bei Interessenskonflikten müssen für alle Beteiligten objektive Kriterien gelten, die sich an den bisherigen Grundsätzen und Regelungen orientieren.

 

Das Vorhaben der ARD ist sowohl vom EU-Beihilfekompromiss als auch von der erst im vergangenen Jahr überarbeiteten Rundfunkmitteilung der EU-Kommission zur Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gedeckt. Grundsätzlich gilt es demnach sicherzustellen, dass die öffentlich-rechtliche Finanzierung wesentlicher neuer audiovisueller Dienste - und dies gilt natürlich erst recht für die bloße Nutzung neuer Übertragungswege - den Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern nicht unverhältnismäßig verzerrt. Im Rahmen dieser Prüfung der Auswirkungen auf den Markt sind beispielsweise das Vorhandensein ähnlicher oder substituierbarer Angebote, der publizistische Wettbewerb, die Marktstruktur, die Marktstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, der Grad des Wettbewerbs und die potenziellen Auswirkungen auf private Initiativen zu untersuchen. Dabei gehen aber sowohl der EU-Beihilfekompromiss als auch die Rundfunkmitteilung selbstverständlich davon aus, dass auch dann, wenn konkurrierende oder substituierende Angebote bestehen, der publizistische Mehrwehrt des öffentlich-rechtlichen Angebots überwiegen kann. Dies gerade bei einem Angebot wie der Tagesschau, die zum absoluten Kernbereich der Grundversorgung zählt, in Frage stellen zu wollen, zeigt die eigentliche Zielrichtung des Vorstoßes von Union und FDP: Es geht nicht nur um die Nutzung eines neuen Übertragungsweges. Vielmehr geht es aus Sicht von Union und FDP offenbar auch darum, den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich zu beschränken.

 

Das was Herr Koch und andere Gremienmitglieder der Union kürzlich beim ZDF veranstaltet haben, war offensichtlich nur der Auftakt beim Anlegen der Axt an die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Forderung seitens der Unionsfraktion nach einem "Mediengipfel" der Bundesländer und der sofortigen Aufnahme von "Expertenberatungen" im Zusammenhang mit den ARD-Plänen ignoriert zudem vollständig, dass es nach jahrelangen Auseinandersetzungen eine Verständigung mit allen Beteiligten gegeben hat. Mit der Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist dieser Kompromiss bereits geltendes Recht.

 

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wird seiner medienpolitischen Verantwortung nicht gerecht, wenn er sich nun einseitig und vehement gegen die ARD-Pläne wendet. Noch im Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung hat er auf die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hingewiesen und betont, dass die Bundesregierung sich für einen starken, qualitativ anspruchsvollen und vielfältigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzt, der seinem Auftrag gemäß tatsächlich alle Schichten der Gesellschaft und alle Altersgruppen erreicht. Dazu gehören entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten auch in der digitalen Welt, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Rundfunkurteil bestätigt hat. Wörtlich heißt es im Medien- und Kommunikationsbericht: "Eine Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf allerdings nicht zu Lasten eines ausgewogenen Verhältnisses von privaten und öffentlich-rechtlichen Veranstaltern im dualen System gehen. Einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung dieses Gleichgewichts soll der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder leisten, der die Zusagen gegenüber der Europäischen Kommission zur Einstellung des Beihilfeprüfverfahrens zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland umsetzen wird." Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen, Herr Neumann!

 

 

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