Pressemitteilung

Entsandte Beschäftigte brauchen flächendeckende Beratungsstellen

Anlässlich ihres Besuchs bei der Beratungsstelle für entsandte Arbeitnehmer in Berlin erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl und Josip Juratovic:

Immer wieder werden vor allem osteuropäische Arbeitnehmer in Deutschland schwarz beschäftigt und erhalten dann für ihre Arbeit keinen Lohn. Um eine solche Ausbeutung zu verhindern, müssen entsandte ArbeinehmerInnen bundesweit beraten werden können. Deshalb ist die Schaffung entsprechender Beratungsstellen wichtig, erklären Eva Högl und Josip Juratovic.

 

Skandale über die Ausbeutung entsandter Arbeitnehmer tauchen immer wieder in den Medien auf: Besonders auf Baustellen werden Arbeitnehmer vor allem aus mittel- und osteuropäischen Staaten schwarz beschäftigt und erhalten keine Entlohnung. Um eine solche Ausbeutung zu verhindern, ist eine Beratung von entsandten Arbeitnehmern notwendig. Der Verein Arbeit und Leben Berlin, getragen von DGB und VHS, hat daher ein Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte in Berlin gegründet. Die Beratungsstelle ist ein bundesweit einmaliges Vorzeigeprojekt, das entsandte Beschäftigte über arbeits- und sozialrechtliche Fragen informiert und Unterstützung anbietet.

 

Solche Beratungsstellen haben wir in unserem Antrag zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, den wir im Januar in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, für ganz Deutschland gefordert. Experten der Beratungsstelle geben an, dass die meisten Missbrauchsfälle in den Bereichen Lohnbetrug, Sozialabgaben, Scheinselbstständigkeit und in der Bau- und Pflegebranche geschehen.

 

Nur mit flächendeckenden Beratungseinrichtungen für entsandte Arbeitnehmer kann die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die ab dem 1. Mai 2011 für die mittel- und osteuropäischen EU-Staaten gilt, zum Erfolg werden. Wir begrüßen, dass Europa damit näher zusammenrückt und alle Menschen in der EU die fundamentale Freiheit der Freizügigkeit genießen. Aber nur mit gesetzlichem Handeln können wir Lohn- und Sozialdumping verhindern. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit muss ein Gewinn für alle Arbeitnehmer in der EU werden und darf nicht zur Verdrängung von deutschen Arbeitnehmern durch Lohndumping führen.

 

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
168
Arbeitsgruppen
Abgeordnete
Themen
Download