Einlegerschutz darf nicht reduziert werden
Die Bundesregierung gibt erneut den Interessen der Bankenlobby den Vorrang vor dem Schutz der Sparerinnen und Sparer. Sie will die Einzahlungsverpflicht der Banken für die Enlagensicherungssysteme auf 0,5 Prozent der Kundeneinlagen reduzieren. EU-Kommission und EU-Parlament haben bisher eine Einzahlungsverpflichtung von 1,5 Prozent vorgesehen. Das geht zulasten des Verbraucherschutzes, kritisiert Nicolette Kressl.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der französischen Regierung beim heutigen Treffen der EU-Finanzminister eine Initiative zur Abschwächung der geplanten Reform der Einlagensicherung eingebracht. Die von den Banken einzuzahlende Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme soll nunmehr lediglich 0,5 Prozent der Kundeneinlage betragen. Die EU-Kommission und das EU-Parlament haben bisher eine Einzahlungsverpflichtung von 1,5 Prozent vorgesehen.
Mit der Drittelung der Einzahlungsverpflichtung will die Bundesregierung vor allem die großen deutschen Privatbanken zulasten des Schutzes der Sparerinnen und Sparer entlasten. Bei einer größeren Bankpleite ließen sich die Entschädigungsansprüche der Kunden aber kaum mit einer so niedrigen Zielausstattung der Einlagensicherung finanzieren. Auch die vorgesehene Nachzahlungspflicht in das Einlagensicherungssystem bietet keinen wirklichen Schutz, da bei einer Bankpleite befürchtet werden muss, dass sich auch die anderen zahlungsverpflichteten Banken in einer angespannten Situation befinden.
Die Bundesregierung gibt somit erneut den Interessen der Bankenlobby den Vorrang vor dem Schutz der Sparerinnen und Sparer.