Doppelbesteuerungsabkommen: Steuergerechtigkeit behält Vorrang
Zu der für heute angekündigten Unterzeichnung des Revisionsprotokolls zur Änderung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Mit der Unterzeichnung des Revisionsprotokolls zur Änderung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens verpflichtet sich die Schweiz, künftig auf Ersuchen die für die deutsche Besteuerung relevanten Informationen zu erteilen. Diese Vereinbarung des OECD-Standards im Verhältnis zur Schweiz ist ein weiterer wichtiger Erfolg der Initiative von Deutschland und Frankreich vom Herbst 2008. Ohne den persönlichen Einsatz des früheren Bundesfinanzministers Peer Steinbrück hätten sich die EU- und OECD-Mitgliedstaaten damals nicht entschlossen, die jahrzehntelange weltweite Steuerhinterziehung endlich gemeinsam - und damit wirksam - zu bekämpfen.
Letztlich gilt aber auch für das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, dass der Standard des Artikels 26 OECD-Musterabkommen nur der erste Schritt ist. Ziel der SPD-Fraktion bleibt der automatische Informationsaustausch.
Für die "Altfälle", daher: das Problem unversteuerter Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz, sind die dortige Regierung wie auch die betroffenen Banken bekanntermaßen an einer dauerhaften Lösung interessiert. Die SPD fordert, etwaige Verhandlungen mit der Schweiz hierzu nicht vorrangig unter dem Aspekt der Rechtssicherheit für Steuerstraftäter zu führen. Auf bestehende Besteuerungs- oder Strafansprüche Deutschlands darf nicht leichtfertigt verzichtet werden. Eine Amnestie für Steuerhinterzieher durch die Hintertür darf es auf keinen Fall geben.