Mit freiwilligen Maßnahmen kommt man in Sachen Gleichstellung nicht voran. Nur gesetzliche Regelungen sind geeignet, Frauen im Erwerbsleben endlich die gleichen Chancen wie Männern einzuräumen. Diese Erkenntnis greift immer mehr um sich. Norwegen hat schon vor Jahren die entsprechenden Konsequenzen gezogen und eine gesetzliche Quote für Aufsichtsräte eingeführt. Spanien und Frankreich haben das inzwischen nachvollzogen.

Nur die deutsche Bundesregierung verweigert sich jeglichem Erkenntnisgewinn. Trotz der ernüchternden Bilanz der freiwilligen Vereinbarung zwischen Privatwirtschaft und Bundesregierung zur Chancengleichheit von Frauen, die seit fast zehn Jahren besteht, setzt sie weiter auf warme Worte und freundliche Appelle. Ministerin Schröder will - offensichtlich unbelehrbar - eine zahme Flexiquote einführen, die spürbare Fortschritte für Frauen auf den Sanktnimmerleinstag verschiebt. Damit verspielt die Bundesregierung mutwillig die Chance, durch wirkungsvolle gleichstellungspolitische Maßnahmen unsere Gesellschaft gerechter und moderner zu machen.

100 Jahre Frauentag zeigen, dass Frauenrechte immer hart erkämpft werden mussten. Der Appell allein hat zu keiner Zeit geholfen. Deshalb treten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für verbindliche und wirkungsvolle gesetzliche Regelungen ein. Dazu zählen:

  • eine gesetzliche Regelung zur Herstellung von Entgeltgleichheit,

  • einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, von dem zu 70 Prozent Frauen profitieren würden,

  • gesetzliche Beschränkungen bei den Minijobs, um der Erosion von sozialversicherungspflichtiger und gerecht entlohnter Beschäftigung Einhalt zu gebieten,

  • eine Quote für Frauen von mindestens 40 Prozent für die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen.