Seit 1984 gilt in Deutschland ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Personenbeförderung auf Wasserstraßen. Diese Regelung endet am Ende des Jahres. Seit Monaten verlangen die Unternehmen dieser Branche eine Positionierung der Bundesregierung zur Frage, ob es auch über 2011 hinaus beim ermäßigten Satz bleibt. Doch die Bundesregierung verweigert eine klare Auskunft, erklärt Hans-Joachim Hacker:
Seit 1984 gilt in Deutschland ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Personenbeförderung auf Wasserstraßen, dessen Gültigkeit am 31. Dezember 2011 endet. Seit Monaten verlangen die Unternehmen dieser Branche eine Positionierung der Bundesregierung zur Frage des Fortbestandes dieser Regelung. Die Unternehmen haben einen Anspruch darauf, Klarheit zu erhalten, ob die Ermäßigung weiter gilt oder ob ab dem 1. Januar 2012 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent Anwendung findet.
Vor diesem Hintergrund habe ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung Auskunft verlangt. Die Position der Bundesregierung ist und bleibt jedoch unklar und fördert die Planungssicherheit bei den Unternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt nicht. Der zuständige Staatssekretär Hartmut Koschyk verwies lediglich auf den Auftrag an eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission, die sich mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen befassen soll.
Bereits zweimal hat diese Kommission die Aufnahme der Beratung vertagt. Es ist völlig unklar, ob dieses Gremium in diesem Jahr die Arbeit aufnimmt, geschweige denn zu konkreten Ergebnissen kommt. Hier wird erneut deutlich, dass die Bundesregierung in ihren Entscheidungen unkalkulierbar ist, denn ihre großzügige Regelung für die Mehrwertsteuerabsenkung in der Hotelerie hatte sie mit geringen Steuersätzen in den Nachbarländern für diese Branche begründet. Genau dies ist bei den Flusskreuzfahrten ebenfalls so.