Bundesregierung darf Klimaschutz nicht mit Armutsbekämpfung verrechnen
Der Antrag, den die Koalitionsfraktionen heute zur Klimakonferenz in Kopenhagen verabschiedet haben, beschädigt die Integrität Deutschlands bei Verhandlungen für ein Kyoto-Nachfolgeabkommen. Denn die Regierung Merkel bricht heute eine zentrale Zusage, dass Gelder für Klimaschutz zusätzlich zu Geldern für Armutsbekämpfung sein müssen. Diesen Grundsatz aufzugeben, schadet den Verhandlungen massiv und ist eines einstigen Klimaschutzvorreiters mehr als unwürdig.
Der Antrag, den die Koalitionsfraktionen heute zur Klimakonferenz in Kopenhagen verabschiedet haben, beschädigt die Integrität Deutschlands bei den internationalen Verhandlungen für ein Kyoto-Nachfolgeabkommen. Denn die Regierung Merkel bricht heute eine zentrale Zusage, die die Industrieländer und damit auch Deutschland in den Verhandlungen für ein neues Klimaschutzabkommen gemacht haben. Es war immer zugesagt, dass Gelder für Klimaschutz zusätzlich zu Geldern für Armutsbekämpfung sein müssen. Diesen Grundsatz aufzugeben, schadet den Verhandlungen massiv und ist eines einstigen Klimaschutzvorreiters mehr als unwürdig.
Anstatt die ärmsten Länder auf dieser Welt vor den Kopf zu stoßen, muss die Bundesregierung die EU dazu auffordern, unter der Überschrift "30/30" ihr Klimaziel zu verschärfen beziehungsweise die Finanzzusagen zu konkretisieren. Die EU muss ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 unkonditioniert um 30 Prozent senken. Also unabhängig davon, was andere Staaten machen. Zusätzlich braucht es jetzt finanzielle Zusagen der EU in Höhe von 30 Milliarden Euro jährlich (aufgewachsen bis ins Jahr 2020), um ärmeren Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel zu helfen. Denn ohne finanzielle Hilfen der Industrieländer werden die Entwicklungsländer keinem Klimaschutzabkommen zustimmen. Und diese Gelder für Minderung und Anpassung müssen zusätzlich zum Aufbaupfad der Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 des Bruttoinlandprodukts gezahlt werden.