Brüsseler Pläne für Einschränkung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt
Der Vorschlag aus Brüssel die Fristen der Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Straftaten anzuwenden und auf deutlich unter sechs Monate zu verkürzen korrespondiert mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion, sagt Christine Lambrecht. Eine Einigung der schwarz-gelben Koalition ist hingegen noch nicht in Sicht.
Die SPD begrüßt die Brüsseler Pläne, einen neuen EU-Richtlinienentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, um die Speicherfristen auf unter sechs Monate zu verkürzen, die zur Speicherung Anlass gebenden Straftaten zu begrenzen und um die Aufbewahrung und den Umgang mit den Daten zu beschränken.
Diese Pläne korrespondieren mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Während sich die schwarz-gelbe Koalition bei dem Thema nach wie vor streitet, haben wir ein Konzept entwickelt, das sich strikt an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Es sieht insbesondere eine Speicherung grundsätzlich nur bei schwersten Straftaten vor sowie die Verkürzung der Speicherfristen auf deutlich unter sechs Monate und verbesserten Datenschutz und Datensicherheit.