Bankenabgabe entpuppt sich als Großbankensicherungsgesetz
Die Ausgestaltung der Bankenabgabe muss jetzt erfolgen. Die Entwicklung der Bankenabgabe lediglich beobachten zu wollen, ist bei weitem nicht ausreichend, erklärt Manfred Zöllmer.
Es genügt nicht die weitere Entwicklung der Bankenabgabe nur beobachten zu wollen. Es muss jetzt gehandelt werden, denn die Fakten liegen auf dem Tisch.
Nach der Restrukturierungsfond-Verordnung (RStruktFV) ist für die Bemessung der Bankenabgabe der HGB-Abschluss und nicht der internationale IFRS-Abschluss maßgeblich. Das HGB eröffnet in stärkerem Maße als die IFRS die Möglichkeit zur Gestaltung des Jahresabschlusses, beispielsweise durch die Nutzung von Wahlrechten bei der Bildung von Rückstellungen oder der Aufdeckung stiller Reserven.
Dies führt aktuell dazu, dass zum Beispiel die Deutsche Bank lediglich 70 Millionen statt der erwarteten 500 Millionen Euro an den Fonds zahlen wird. Zwar kann eine Minderung des aktuellen Jahresüberschusses durch eine Überbewertung von Risiken und Verlusten in den kommenden Jahren zu einer Erhöhung des Jahresabschlusses führen, aber allein darauf darf sich die Bundesregierung nicht verlassen.
Die SPD hatte davor gewarnt, dass die von Schwarz-Gelb vorgelegte Verordnung kein ausreichendes Aufkommen sichert und eine Heraufsetzung der Zumutbarkeitsgrenze für die Bankenabgabe auf 25 Prozent des letzten Jahresüberschusses gefordert.
Das Restrukturierungsgesetz und die nunmehr dazugehörende Verordnung zur Ausgestaltung der Bankenabgabe entpuppen sich als Großbankensicherungsgesetz.
Nachdem diese Regierung ihr Versprechen gebrochen hat, dass die Banken für die seit 2008 entstandenen Kosten für die Bewältigung der Finanzkrise zahlen sollen, ist sie nun auf dem Weg auch das nächste Versprechen zu brechen, dass die Banken für zukünftige Krisen angemessene Summen in den Restrukturierungsfonds einzahlen sollen. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, damit Rest an Glaubwürdigkeit bleibt.