Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher;
Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

Gestern Abend wurde das neue Mutterschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Eine Reform des Gesetzes war dringend notwendig. Denn es geht im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahr 1952 zurück und ist somit – angesichts der veränderten Rolle der Frau in der Arbeitswelt – ein Gesetz aus einer anderen Zeit.

„Das neue Mutterschutzgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist modern und zeitgemäß. Es schafft eine gute Balance zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau einerseits und der Selbstbestimmung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit und ihre Ausbildung andererseits.

Mit der Reform weiten wir außerdem die betroffene Zielgruppe aus. Künftig werden unter anderem auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von den Regelungen profitieren. Für Frauen, die ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen, verlängert sich der nachgeburtliche Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen. Diese Verbesserung war uns besonders wichtig, so dass sie bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Außerdem dehnen wir den Kündigungsschutz für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, auf mindestens vier Monate nach der Geburt aus.

In den Verhandlungen mit der Union haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für weitere Verbesserungen stark gemacht. Unter anderem haben wir uns für ein höheres Schutzniveau bei der Spätarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr eingesetzt. Spätarbeit ist ohnehin nur möglich, wenn die Frau sich ausdrücklich dazu bereit erklärt hat, ein ärztliches Attest vorliegt und Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Wir haben durchgesetzt, dass hier zusätzlich noch ein behördliches Genehmigungsverfahren erfolgen muss.

Zudem konnten wir bei der Überstundenregelung darauf hinwirken, dass Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt werden. Denn gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit – eine Anpassung war deshalb dringend notwendig. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz im Gesetz verankert wird.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung der Frau.“