Bahr verweigert Fortschritt bei der Pflegetransparenz
Mit dem Infektionsschutzgesetz hat Gesundheitsminister Bahr die Chance verpasst, einen Fortschritt bei der Weiterentwicklung der Pflegetransparenzkritierien zu erzielen. Bahr vergab damit die Möglichkeit, für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine verbesserte Informationsbasis bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung zu schaffen. Ihm war es statt dessen lieber, die private Krankenversicherung mit einer Prüfdienstkompetenz auszustatten.
Die Prüfberichte zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen werden stark genutzt und in großer Zahl von den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet abgerufen. Seit langem besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Prüfkriterien für Pflegeeinrichtungen der wissenschaftlichen Überarbeitung bedürfen. Schlechte Noten bei "harten" Kriterien, wie der medizinischen Grundversorgung, können nach dem heutigen Prüfverfahren in der Gesamtnote durch "weiche" Kriterien, wie zum Beispiel der Ausstattung der Inneneinrichtung ausgeglichen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.
Die Regierung verweigert die Überarbeitung der Pflegetrans-parenzkriterien auf einer wissenschaftlichen Grundlage. Statt dessen begnügt sie sich mit der Einrichtung einer Schiedsstelle zur Ausräumung von Streitigkeiten der Vertragspartner. Ein entsprechender Änderungsantrag der SPD wurde von der Regierung nicht angenommen.
Die Regelung des Prüfdienstes für die Private Krankenkasse im Gesetz ist überflüssig. Der Verband der privaten Krankenversicherung ist bereits heute auf Verlangen an den Qualitätsprüfungen zu beteiligen. Die Ausgestaltung der Beteiligung ist allerdings streitig und hätte der Konkretisierung bedurft.
Der neue Gesundheitsminister Bahr hat mit dem Gesetz bewiesen, dass ihm an einem Fortschritt bei der Bewertung von Pflegeeinrichtungen und damit einer besseren Informationspolitik für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht gelegen ist. Das von Rösler ausgerufene "Jahr der Pflege" ist bisher ein "Jahr des Hinhaltens".