Anti-Terror-Gesetze: Evaluierung vor Verlängerung
Die Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze muss vor der Verlängerung der Gesetze stehen. Der Gesetzgeber muss Klarheit haben, in welchen Punkten sich die Anti-Terror-Gesetze bewährt haben. Erst danach kann der Deutsche Bundestag entscheiden, erklärt Christine Lambrecht.
Die Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze kommt vor der Verlängerung der Gesetze. Der Gesetzgeber muss Klarheit haben, in welchen Punkten sich die Anti-Terror-Gesetze bewährt haben und in welchen womöglich nicht. Erst danach kann der Deutsche Bundestag entscheiden, ob und in welchem Umfang die Gesetze verlängert werden.
Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion die Regierung mit entsprechendem Antrag zur Evaluierung aufgefordert, und zwar zu einer Evaluierung unter Einbeziehung von wissenschaftlichem Sachverstand, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag hinzugezogen wird.
Wir erwarten jetzt, dass der Innenminister und die Justizministerin ihren Streit um die Anti-Terror-Gesetze beenden und sich endlich an die Arbeit machen.