Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt: FDP und Lobby erfolgreich
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für eine Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz würde der Graue Kapitalmarkt nur unzureichend reguliert und beaufsichtigt. Das ist der FDP und der Finanzlobby zu verdanken. Die SPD warnt seit langem vor einer zersplitterten Finanzaufsicht auf Kosten der Verbraucher, wie er in dem Gesetz geplant ist, kritisieren Nicolette Kressl und Carsten Sieling.
Der FDP und der Finanzlobby ist es zu verdanken, dass der Graue Kapitalmarkt nur unzureichend reguliert und beaufsichtigt werden soll.
Bundesfinanzminister Schäuble kündigte bereits Anfang März 2010 strengere Anlegerschutzbestimmungen für den Grauen Kapitalmarkt an. Er wollte im Zuge des jüngst vom Deutschen Bundestag beschlossenen Anlegerschutzgesetzes die Aufsicht über den Vertrieb solcher Finanzprodukte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Doch im internen Machtkampf unterlag Schäuble im Herbst 2010 seinem Kabinettskollegen Brüderle. Nach dessen Willen soll diese wichtige Aufgabe auch weiterhin von den Gewerbeaufsichtsämtern wahrgenommen werden. Diese aber werden mit der Kontrolle der Einhaltung der künftigen Anforderungen an die rund 80.000 gewerblichen Vermittlern personell völlig überfordert sein.
Die SPD warnt zusammen mit Verbraucherschutzverbänden seit Bekanntwerden dieser Pläne vor der zersplitterten Finanzaufsicht auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung zeigt sich bei der Verbesserung des Anlegerschutzes aber unbelehrbar. Offenkundig ist es ihr egal, dass auch Ministerin Aigner und die Verbraucherschutzminister der Länder die BaFin-Aufsicht über die gewerblichen Finanzdienstleister forderten.
Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Finanz- und Wirtschaftspolitiker der CDU/CSU jetzt zeigen, dass sie sich im Deutschen Bundestag nicht von der Finanzlobby und der FDP am Nasenring durch die Manege führen lassen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene gewerberechtliche Regulierung des Grauen Kapitalmarktes muss im Gesetzgebungsverfahren geändert werden, damit Fairness im Finanzsektor einzieht und die Anleger nicht die Dummen sind.