Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im August 2020 dafür plädiert, die Insolvenzantragspflichten bis Ende März 2021 auszusetzen. Die Unionsfraktion hatte sich gegen die Aussetzung über einen längeren Zeitraum ausgesprochen. Nun läuft die Aussetzungsfrist für die Insolvenzantragsfristen zum 31. Januar aus, ohne dass es Bundesminister Altmaier gelungen ist, die Auszahlung der gewährten Staatshilfen an die betroffenen Unternehmen rechtzeitig zu organisieren. Daher bedarf es dringend einer Verlängerung der Frist bis Ende März, sagt Karl-Heinz Brunner.