Die Pandemie darf nicht zur Inklusionsbremse werden
Teilhabestärkungsgesetz
Montag, 10.05.2021
Fraktion vor Ort digital
| Niederste Straße 15, 57439 Attendorn
Sehr geehrte Damen und Herren,
Menschen mit Behinderungen sind im Vergleich zur restlichen Bevölkerung einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt. Das ist wissenschaftlich belegt. Doch wie können Menschen mit Behinderung gesetzlich geschützt werden?
Der Entwurf der Bundesregierung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie zu landesrechtlichen Bestimmungen der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) wurde auch mit unseren Stimmen beschlossen. Damit geht die SPD-Bundestagsfraktion einen weiteren Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Es geht um mehr Schutz und auch um mehr Teilhabe. Das Teilhabestärkungsgesetz im Einzelnen:
- Ausweitung des Budgets für Ausbildung
- Gewaltschutz in Einrichtungen – insbesondere für Frauen und Mädchen
- Verbesserungen bei der Wiedereingliederung in Arbeit
- Verbesserungen in der medizinischen Reha bei digitalen Gesundheitsanwendungen
- Moderne und diskriminierungsfreie Sprache in der Eingliederungshilfe
Zusätzlich wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion eine neue Stufe der Ausgleichsabgabe, Werkstattratswahlen in Pandemiezeiten und eine Sicherstellung einer Assistenz im Krankenhaus mitverhandeln. Gemeinsam mit Ihnen und Euch möchten wir über die Herausforderungen und Möglichkeiten des Teilhabestärkungsgesetzes sprechen.
Wir laden Sie zu dieser Videokonferenz ein und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Die Anmeldedaten für diese Online-Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
|
Nezahat Baradari, MdB |
Angelika Glöckner, MdB |